Für die Sicherheit der Schulkinder
Niederhünigen | In Niederhünigen wurde dem Gemeinderat vorgeworfen, dass der Entscheid zur Einführung von Tempo 30 nicht in der Kompetenz des Gemeinderates liege. Gemeindepräsident Anton Schmutz sieht das anders und hofft, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird.
Tempo 30 ist mit starken Emotionen behaftet. Auch in Niederhünigen schieden sich die Geister darüber. Pro und Kontra hielten sich mit «50 zu 50» in etwa die Waage, wie Gemeindepräsident Anton Schmutz weiss. Auch in Niederhünigen blockierte eine einzige Person mit einer Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt das Budget 2024 – und machte die Gemeinde damit weitgehend handlungsunfähig. Im Gegensatz zu Oberdiessbach wurde die Beschwerde bisher noch nicht zurückgezogen. Der Gemeindepräsident Anton Schmutz (parteilos) nimmt es einigermassen gelassen. Denn seit Anfang Jahr sei in der kleinen Gemeinde mit etwas über 700 Einwohnenden noch nicht sehr viel angestanden. Doch auch hier kann die Gemeinde ohne rechtskräftiges Budget nur noch Ausgaben tätigen, die «unumgänglich» sind und/oder bei denen vertragliche Verpflichtungen bestehen. Dies zu entscheiden, liegt in der Kompetenz des Gemeinderates, der nun jede einzelne Ausgabe prüfen muss.
Alles richtig gemacht
Das Skilager wurde durchgeführt, die Schule hat es aber quasi selbst berappt. Dies aus der Schulkasse, die jeweils einen Teil des Ertrages vom jährlichen Hünigenfest erhält. Doch je länger die Beschwerde hängig ist, desto mehr wird sich die Lage zuspitzen. «Im Frühling stehen Strassensanierungen und Strassenunterhalt an», sagt Anton Schmutz. Dasselbe gilt für Wasser- und Abwasserleitungen. «Solche Arbeiten können zumindest für eine gewisse Zeit aufgeschoben werden», erklärt Anton Schmutz. Anderes hingegen nicht. Die Löhne oder die Abgaben an den Kanton müssen trotzdem bezahlt werden. Der Schulbetrieb muss weiterlaufen. Ferienbezug oder Überstundenkompensation ist bei den Mitarbeitenden der Gemeinde zurzeit kein Thema. «Mit dem Rechnungsabschluss 2023 stehen gerade viele Arbeiten an», so Anton Schmutz. Er zeigt sich grundsätzlich zuversichtlich. Denn der Gemeinderat habe im Gegensatz zur Ansicht des Beschwerdeführers alles richtig gemacht. Er hofft daher darauf, dass die Beschwerde vom Regierungstatthalteramt zurückgewiesen wird.
Sicherheitsdefizite
Wie in Oberdiessbach nahm auch in Niederhünigen das Schicksal an der Gemeindeversammlung vom Dezember seinen Lauf. Kritisiert wurden insbesondere zwei Budgetposten. Einerseits 10 500 Franken für die Signalisation von Tempo-30-Zonen in der Dorfstrasse und der Oberhünigenstrasse, andererseits ein Nachkredit über 4500 Franken für Abklärungen betreffend Tempo 30. Dabei geht die Einführung von Tempo 30 auf eine Petition aus der Bevölkerung zurück. Darauf hat die Gemeinde beim Kanton ein Gutachten in Auftrag gegeben und eine Befragung durchgeführt. Das Gutachten des Kantons zeigte beim aktuellen Zustand deutliche Defizite punkto Sicherheit auf, und auch die Schulkommission begrüsste die Einführung von Tempo 30. Denn: «Es geht bei den entsprechenden Stellen vor allem um die Sicherheit der Schulkinder, da die Schulwege entlang der Strassen verlaufen», so Anton Schmutz. In der Kompetenz des Rates Daher entschied sich der Gemeinderat für eine Einführung von Tempo 30. Und dies liegt auch durchaus in der Kompetenz des Gemeinderates, der über Budgetposten bis 50 000 Franken selbst entscheiden kann. Der Votant verlangte allerdings, dass die 10 500 Franken aus dem Budget gestrichen werden und war der Meinung, dass der Entscheid über Tempo 30 nicht in der Kompetenz des Gemeinderates liege, da zusätzliche bauliche Massnahmen damit verbunden seien. Anton Schmutz stellte an der Gemeindeversammlung klar: «Da die 10 500 Franken betreffend Markierung und Signale für Tempo 30 in der Kompetenz des Gemeinderates liegen, kann an der Gemeindeversammlung nicht über die Streichung abgestimmt werden.» Dem Budget wurde denn auch mit grossem Mehr zugestimmt, der kritisierte Posten wurde nicht gestrichen, was im Nachgang zur Beschwerde als letztem Mittel führte. Besonders stossend ist hier, dass es letztendlich um die Sicherheit der Schulkinder geht. Anton Schmutz: «Wenn ein Risiko bekannt ist und wir nicht handeln, dann ist der Gemeinderat fahrlässig.»