Fragen und Antworten an den Bundesrat
Interpellation | Nationalrat Christophe Clivaz von der Grünen Partei Schweiz reichte bereits vor zwei Jahren eine Interpellation an den Bundesrat ein betreffend Lärmbelästigung und Beeinträchtigung der Biodiversität durch Laubbläser.
Bereits im Jahr 2021 fragte Nationalrat Christophe Clivaz den Bundesrat in einer Interpellation, wie viele Laubbläser hierzulande verwendet würden. Ob der Bundesrat Laubbläser als Lärmquelle erachte, die zunehmend Bevölkerung sowie Touristinnen und Touristen beeinträchtige. Ob nicht eine genau bestimmte Lärmobergrenze eingeführt werden sollte, und ob es nicht angezeigt wäre, die Bevölkerung besser dafür zu sensibilisieren, welch schädliche Auswirkungen der Einsatz von Laubbläsern auf die Biodiversität habe, und wie der Bund dies tun könnte. Christophe Clivaz begründete seine Fragen so: «Es scheint, als ob in den vergangenen Jahren sowohl im ländlichen Raum als auch in der Stadt die Nutzung von Laubbläsern zugenommen hat. Laut dem Internetauftritt des BAFU erreichen Laubbläser einen Schallleistungspegel von bis zu 115 dB(A)! Ein Schalldruckpegel am Ohr von 100 dB(A) ist daher nicht unüblich und wird durch die SUVA als gefährlich eingestuft. Für Laubbläser gelten zurzeit keine konkreten Grenzwerte. Hingegen muss jedes Gerät mit einem Kennzeichen versehen sein, welches den vom Hersteller garantierten Schallleistungspegel des Gerätes angibt. Diese Geräte sind laut und umweltschädlich. Sie sind nicht nur eine Belästigung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Touristinnen und Touristen, sondern sie stellen für Kleintiere und Insekten eine wahrhaftige Gefahr dar, vernichten sie die Tiere doch entweder direkt oder indem sie ihren Lebensraum zerstören. Der starke Luftzug aus dem Laubbläser zerstört unterschiedslos Insekten, die sich in den Blättern oder in den oberen Schichten des Bodens befinden. Insekten erbringen grundlegende Leistungen, die für das Überleben der Menschheit unabdingbar sind. Insekten sind Bestäuber und zerkleinern organisches Material; sie sind die Grundlage der Nahrungskette, und sie haben einzigartige Gene, die uns später womöglich fehlen, wenn wir neue Stoffe gegen Krankheiten entwickeln wollen. Die möglichen wirtschaftlichen Vorteile von Laubbläsern müssen relativiert werden angesichts des Verlusts an Biodiversität und wenn man bedenkt, welche akustischen Beeinträchtigungen diese Geräte verursachen.»
Clivaz weist ausserdem darauf hin, dass die deutsche Regierung zuhanden ihrer Bürgerinnen und Bürger bereits vor fünf Jahren erklärte, «dass Laubbläser für Insekten tödlich sind und nur in den allerseltensten Fällen eingesetzt werden sollten».
Nur eine Empfehlung
Der Bundesrat antwortete wie folgt: «Laubbläser werden von Privaten, Immobilienverwaltungen, Gartenbauunternehmen, Gemeindebetrieben und in der Landwirtschaft verwendet.» Die Geräte seien laut und störten Menschen und Tiere. «Der Bund empfiehlt daher, diese Geräte zurückhaltend einzusetzen.» Um Laubbläser in der Schweiz in Verkehr zu bringen, seien die Vorschriften der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Lärmemissionen von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet würden, einzuhalten. «Dort gibt es zurzeit keinen Grenzwert für den Lärm von Laubbläsern.»
Die Hersteller von Laubbläsern seien verpflichtet, den Schallleistungspegel auf dem Laubbläser anzugeben. Eine Käuferin, ein Käufer habe die Möglichkeit, ein leiseres Gerät zu wählen. Auf dem Markt würden vermehrt auch elektrische und damit markant leisere Geräte angeboten, was allerdings das Insektentöten ignoriert. «Der Bundesrat ist sich der Problematik der negativen Auswirkungen von Laubbläsern auf die Biodiversität bewusst. Das Bundesamt für Umwelt informiert laufend über Themen der Biodiversität, erläutert deren Bedeutung und sensibilisiert so für ein biodiversitätsfreundliches Handeln.»
Warum noch im Verkauf?
Nationalrat Nicolas Walder, Grüne Partei der Schweiz, beauftragte seinerseits den Bundesrat, ein Verkaufsverbot für Laubbläser ab 2025 zu planen. «Er kann finanzielle Anreize vorsehen, um die Akzeptanz der Massnahme in der Bevölkerung zu erhöhen.» Für Walder ist ausser dem Lärm und dem Insektentod, den Laubbläser verursachen, auch ein Problem, «dass diese Geräte Partikel ausstossen, die giftig sind. Vor allem aber ist eine rasche Umstellung möglich, denn es stehen vielfältige manuelle oder elektrische Alternativen für jedes Bedürfnis zur Verfügung. Nur so werden wir uns der CO2-Neutralität konkret annähern und können darüber hinaus Sektoren, in denen Alternativen zu fossilen Energieträgern nicht so einfach verfügbar sind, einen willkommenen Aufschub verschaffen.»
Antwort des Bundesrates: «Ein Verbot von Blasgeräten würde Artikel 4 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse widersprechen. Aus Umweltsicht verursachten Laubbläser nur etwa 0,2 Promille der CO2-Emissionen in der Schweiz und nur 0,04 Promille der Kohlenwasserstoffemissionen. Es gibt bereits verschiedene Bestimmungen im Luftreinhalte- und Lärmschutzrecht, welche die Auswirkungen dieser Geräte auf die Umwelt minimieren.» Ein Verbot wurde vom Bundesrat abgelehnt.