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Der Staat fördert die Meinungsvielfalt

Presseförderung | Die indirekte Presseförderung existiert seit dem Bestehen des Bundesstaates, hat also eine lange Tradition. Mit der Presseförderung wird die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften verbilligt. Doch aufgrund der Bestimmungen können nicht alle davon profitieren. 

| Adrian Hauser | Gesellschaft
Zeitung
Der Bund steckt rund 30 Millionen an Subventionen in die Regional- und Lokalpresse – doch diese sind an gewisse Bedingungen geknüpft. Bild: Pixabay.

Der Bund leistet jährlich einen Subventionsbeitrag von 50 Millionen Franken mit dem Ziel, die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten. Davon profitieren gemäss Angaben des Bundes die Regional- und Lokalpresse mit 30 Millionen Franken sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit 20 Millionen Franken. Die indirekte Presseförderung wurde 1849 im Posttaxengesetz festgelegt, die Presseförderung gibt es also seit dem Bestehen des Bundesstaates. «Mit der Aufteilung der PTT in Post und Swisscom musste für die defizitäre Zeitungszustellung eine neue Lösung gefunden werden», erklärt Annette Scherrer, Leiterin Sektion Post beim Bundesamt für Kommunikation. «Das Defizit wurde mittels Drittelsmodell auf die Post, die Verleger und den Bund zu gleichen Teilen aufgeteilt. Ab 1996 sprach der Bund jährlich 100 Millionen Franken für die Posttaxenverbilligung. Im Jahr 2004 wurde der Betrag auf 80 Millionen Franken gesenkt und als Subvention definiert.» 2008 trat eine neue gesetzliche Grundlage in Kraft, womit der Kreis der anspruchsberechtigten Verlage eingeschränkt und die Förderkriterien verschärft wurden. 2010 wurden die Beiträge auf das heute geltende Niveau angehoben. Der Zweck der indirekten Presseförderung ist die «staatsunabhängige Unterstützung von demokratiepolitisch relevanten Zeitungen und Zeitschriften mittels Ermässigung der Zustellpreise».

Staatsunabhängig

Um die Presseförderung zu erhalten, gibt es gewisse Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen. So gilt die Presseförderung nur für abonnierte Titel, wodurch bereits einige Titel – wie beispielsweise der «Berner Landbote» – durch die Maschen fallen, obwohl sie ebenfalls «demokratierelevant» sind. 

Die Einschränkung auf abonnierte Titel hat gemäss Annette Scherrer zwei Gründe: «Diese garantiert eine Diversifizierung der Geldgeber und somit eine erhöhte Unabhängigkeit der Herausgeber sowie eine Regelmässigkeit der Konsumation, die den Fortbestand einer vielseitigen, von der Leserschaft gewünschten und mitgetragenen Presse zumindest fördert.» Aus denselben Gründen müssen subventionierte Zeitschriften und Zeitungen auch kostenpflichtig sein. Und: «Publikationen, welche unmittelbar von einer staatlichen Behörde herausgegeben werden, sind von der Presseförderung ausgeschlossen», so Annette Scherrer weiter. Diesen gleichzustellen seien Publikationen von Organisationen, die zwar nicht staatliche Behörden im engeren Sinne sind, die jedoch mehrheitlich in öffentlichem Eigentum stehen, oder Organisationen, die für eine ihnen übertragene staatliche Aufgabe mehrheitlich durch staatliche Gelder finanziert werden.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Titel mit einer Auflage von mehr als 40 000 Exemplaren, denn die indirekte Presseförderung soll gemäss Annette Scherrer kleinauflagige Titel der Regional- und Lokalpresse unterstützen. «Bei Titeln mit einer Auflage von über 40 000 Exemplaren geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese über genügend Marktmacht verfügen, um mit der Post einen individuellen Preis auszuhandeln», führt Annette Scherrer weiter aus. Die seit Jahren sinkenden Auflagezahlen hätten jedoch dazu geführt, dass auch auflagestarke Titel unter die Obergrenze von 40 000 fielen. Zurzeit gebe es nur noch vier Titel, die alleine aufgrund der Auflagezahlen nicht förderberechtigt sind: die Luzerner Zeitung, die Neue Zürcher Zeitung, der Blick und der Tages-Anzeiger.

Stärken und Schwächen

Die Stärken in diesem System sieht Annette Scherrer in der einfachen Abwicklung. Die Kriterien seien klar definiert und anhand eines Belegexemplars ermittelbar. «Es findet zudem keine Inhaltskontrolle durch den Staat statt, die Unabhängigkeit vom Staat bleibt damit gewahrt», so Annette Scherrer weiter. Bis anhin sei keine gleichwertige Alternative zur indirekten Presseförderung gefunden worden, die gleich effizient die Verlage von Printprodukten unterstützen würde. Schwächen sieht Annette Scherrer darin, dass die indirekte Presseförderung einen Systemerhalt darstellen würde. Eine Transformation hin zu Onlineprodukten scheine daher unabdingbar.


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