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Gegen Eingriffe in die Integrität

Unversehrtheits-Inititative Die Initiative «für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wurde von der «freiheitlichen Bewegung Schweiz» lanciert. Sie will, dass jeder Mensch selbst über Eingriffe in seinen Körper entscheiden kann. Dies sei eigentlich bereits ein Grundrecht in der Verfassung, sagen die Gegner.

| Adrian Hauser | Politik
Medizin
Die Initiative will den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit in der Verfassung erweitern. Bild: Pixabay.

Die Initiative «für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» geht zurück auf die Coronazeit. Sie wurde von der «freiheitlichen Bewegung Schweiz» lanciert. Sie will den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit in der Verfassung erweitern. Gemäss den Initianten soll jeder Mensch selbst bestimmen können, «was in seinen Körper gespritzt oder eingesetzt werden darf, ohne dass er bestraft werden kann oder eine soziale oder berufliche Benachteiligung entsteht». Die Initiative verweist auf die Zeit, in der einige Bars oder Kinos nur noch geimpften Personen Zugang gewährten. Sich nicht impfen zu lassen, habe damals zu sozialen Nachteilen geführt. 

Grundrechte nicht absolut

Mit der Initiative würde nicht nur eine direkt oder indirekt durchsetzbare Impfpflicht untersagt, sondern jegliche staatlich veranlassten Eingriffe in die Integrität, die bei einer Verweigerung der Zustimmung mit Sanktionen oder Nachteilen verbunden seien. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Denn die körperliche Unversehrtheit ist bereits als Grundrecht in der Initiative verankert. Gemäss Bund und Parlament darf bereits heute niemand ohne Zustimmung geimpft werden. Zudem seien die Folgen beispielsweise für die Arbeit der Polizei und der Justiz unklar. Gemäss dem Bund gelte ein Grundrecht nicht absolut. Der Staat könne es unter gewissen Bedingungen einschränken. Doch die Hürden für die Einschränkung eines Grundrechts sind hoch. Dazu muss ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen, oder die Grundrechte anderer Personen müssen gefährdet sein. Für eine Einschränkung braucht es eine rechtliche Grundlage, und sie muss verhältnismässig sein. Diese Regelung erlaubt es beispielsweise der Polizei, verdächtige Personen zu durchsuchen oder festzunehmen. Auch das Epidemiengesetz sieht die Möglichkeit eines befristeten Impfobligatoriums für gewisse Personengruppen vor. Dies aber nur, wenn die Bevölkerung nicht mit anderen, milderen Massnahmen geschützt werden kann. So könne etwa in sensiblen Bereichen von Spitälern ein Impf-obligatorium für das Personal ausgesprochen werden. Wer eine Impfung ablehnt, müsse unter Umständen in eine andere Abteilung wechseln. Eine Impfung ohne Zustimmung bleibt gemäss dem Bund ausgeschlossen.

Breite Ablehnung

Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direk-toren (GDK) lehnt die Initiative ab. Denn die Initiative erschwere die Bekämpfung einer Pandemie. Sie könnte gemäss GDK sogar dazu führen, dass bei einer weiteren Pandemie weitergehende Eindämmungsmassnahmen- wie Betriebsschliessungen erforderlich- würden. Eine Differenzierung nach Impf- oder Immunstatus ist gemäss GDK das mildere Mittel. Unterstützung erhält die Vorlage nur von der SVP. Verschiedene Parteien haben sich zu einem Nein-Komitee gegen die Initiative formiert. Darunter befinden sich Vertretende der GLP, der SP, der Grünen, der Mitte und der LDP. Diese finden die Ini-tiative unnötig, unklar, überholt, irreführend und unsolidarisch. Befürworter sehen sich hingegen durch die Impfschäden bestätigt, dass man dem Staat in einer solchen Ausnahmesituation nicht trauen könne.


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