«Gibt es unter den Richtern auch Eltern?»
Region • Mirjam* soll ihre Tochter Elena umgebracht haben. Sie wurde zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird ans Bundesgericht weitergezogen. Für unsere Leserin und Mirjams Verwandte, Hannah Zurbuchen*, ist nicht nachvollziehbar, dass Mirjam aufgrund widerlegbarer Indizien viele Jahre ins Gefängnis soll. Wir lassen sie hier zu Wort kommen.
«Verhaftet wurde Mirjam* bereits zwei Tage nach Auffinden ihrer toten Tochter im Wald. Da ihre Wohnung, wie auch jene der Grosseltern, versiegelt wurde, musste sie die Nächte im Hotel verbringen. Obwohl sie gerade ihr Kind verloren hatte, hatte sie kaum die Möglichkeit zu trauern oder mit vertrauten Menschen darüber zu reden, da sie von Beginn an als Mörderin gehandelt wurde. Nur ein paar Jahre zuvor hatte sie den Tod ihrer Schwester – die beiden waren beste Freundinnen – verkraften müssen.
Von Anfang an schien für Polizei und Staatsanwaltschaft klar, dass Mirjam die Täterin ist. Sassen da jemals Richter im Saal, die selbst Eltern sind? Vermutlich nicht. Warum sonst beurteilten sie das Verhalten einer Mutter unter Schock so seltsam? Waren die ‹Schienen› des Gerichts von Anfang an in Richtung der Mutter als Täterin gelegt? Sodass es keine Abweichung vom Täterbild geben durfte? Denn jene Fakten, welche die Kindsmutter entlasten würden, wurden durch die Medien entweder nur am Rande oder gar nicht vermittelt.»
Im Zweifel für die Angeklagte
Sie fühle sich ohnmächtig, so Zurbuchen, die Anglistik und Germanistik studierte. Für sie grenze das Verhalten des Gerichts an Ignoranz – gerade in Bezug auf die Schweizer Rechtsprechung, die auf dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gründe. «Ist es gerechtfertigt, eine Person ohne Beweise, nur aufgrund widerlegbarer Indizien, offiziell des Mordes zu bezichtigen?» Mirjam werde heimtückisches, besonders skrupelloses und brutales Vorgehen vorgeworfen. Zurbuchen ist überzeugt, «dass nicht Mirjam in diesem Justizfall die zentrale Rolle spielen sollte, sondern die Fahndung nach dem wirklichen Täter.» Es könne nicht sein, die Mutter als «erstbeste Verdachtsperson» zu verhaften, bevor das Verbrechen adäquat aufgearbeitet worden sei, wie zum Beispiel dem Abklären von Alibis anderer Personen. «Wenn nämlich die falsche Person hinter Gitter kommt, sind Quartier und Bevölkerung nicht sicher.»
Hannah Zurbuchen:
«Mirjam wird vorgeworfen, dass sie sich im Wald nach Auffinden der Tochter (zu) ruhig, teilnahmslos, also verdächtig verhalten habe. Doch das Gegenteil ist der Fall: Als sie ihre Tochter regungslos beim Waldhüttchen liegen sah, schluchzte sie herzzerreissend. Dies ist auf der Telefonaufzeichnung an den Rettungsdienst deutlich zu hören. Ihre Mutter beschreibt, dass Mirjam, die unter Asthma leidet, dabei hyperventiliert habe und einem Kollaps nahe gewesen sei. Doch auf diese Tatsache wurde bei den Verhandlungen wenig eingegangen. Warum?
Mirjam wird ausserdem angelastet, dass sie ihre Tochter nach deren Auffinden weder reanimiert noch gross berührt habe. Mirjam erklärt dazu schlüssig, dass sie Elena nicht bewegen wollte, weil sie nicht wusste, ob sie dadurch die Verletzungen verschlimmere – doch sie wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, dass für Elena jede Hilfe zu spät kam, dass sie bereits tot war. Sie wurde lange darüber im Unklaren gelassen, was mit ihrer Tochter tatsächlich passiert war. Während ein Polizist noch am Tatort Mirjams Mutter, also Elenas Grossmutter, kondolierte, erfuhr Mirjam selbst erst später, dass ihre Tochter nicht reanimiert werden konnte; obwohl sie immer wieder nachfragte, was mit ihr sei. Wieso gibt man einer Mutter, die gerade ihr Kind verloren hat, nicht einfach Auskunft, wie es ihr Recht ist? Man betrachtete sie von Beginn an für schuldig und behandelte sie entsprechend. Der Weg zur Kindsmörderin war geebnet. Wäre dem auch so gewesen, wenn Mirjam einen Hochschulabschluss gehabt hätte und sich rhetorisch adäquat hätte verteidigen können?
Als Mirjam auf Anweisung der Notrufzentrale nach dem Puls am Hals ihrer Tochter tastete, sagte sie, dass ihre ‹Hände voller Blut› gewesen seien. Da an ihren Händen von den Polizisten aber kurze Zeit später kein Blut gesichtet wurde, wurde ihre Aussage als widersprüchlich eingestuft. Es ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass bei einem Schädel-Hirn-Trauma eine klare Flüssigkeit aus Nase und Ohren austritt. Ist es dann nicht nachvollziehbar, dass die Mutter diese Nässe beim Ertasten des Pulses in der Dunkelheit für Blut hält?! Aus dieser Sicht ist ihre Aussage nicht verdächtig und erklärt, warum die Polizisten die Flüssigkeit an ihren Händen nicht sehen konnten.
Es hiess, Mirjam habe später am Tatort, als sie vom Tod der Tochter ausgehen musste, geäussert, dass sie nicht in Verbindung mit dem Mord gebracht werden wolle; auch das wurde ihr angelastet. Aber deutet nicht genau diese Aussage darauf hin, dass ihr unter Schock vielleicht jemand vage ins Bewusstsein stieg, vor dem sie sich fürchtete? Denn Mirjam hatte Angst, allein im Wald zu bleiben, als ihre Mutter Rettungssanitätern und Polizei entgegenging.
Das Handynutzungsverhalten
Am Nachmittag, bevor Elena zu ihrer Spielkameradin aufbrach, zeigt Mirjams Handy an, dass sie dieses ungefähr acht Mal kurz bediente. Nachdem ihre Tochter das Haus verlassen hatte und zur Freundin unterwegs war, ging sie während etwa 50 Minuten nicht mehr ans Handy. Gemäss ihrer Aussage hörte sie in dieser Zeit Musik und döste. Immerhin war sie den ganzen Vormittag mit ihrer Nichte, der Tochter ihrer verstorbenen Schwester, zu der sie und ihre Tochter ein inniges Verhältnis haben/hatten, in der Stadt gewesen und war nun am späteren Nachmittag zweifellos dankbar um ein paar Minuten Verschnaufpause. Wer selbst Kinder hat, weiss, wie nötig man diese zwischendurch hat.
Mirjam wird vorgeworfen, dass sie das Gerät in der Zeit, in der die Tochter zu Hause war, öfter bedient habe als danach. Dies sei ein verdächtiges Verhalten und ein Hinweis darauf, dass sie ihr Handy daheim gelassen habe, um ihre Tochter in dieser Zeit in den Wald zu locken und umzubringen. Aufgrund der Auswertungen der Handydaten hat sich jedoch ergeben, dass Mirjam ihr Smartphone in dieser Zeit jeweils nur kurz aktivierte. Die Vermutung legt nahe, dass dies lediglich dazu diente, die Uhrzeit abzufragen – denn wie viele Menschen tragen heute noch eine Armbanduhr? Schliesslich wartete die Tochter ungeduldig darauf, dass ihre Freundin aus der Schule kam und drängte ihre Mutter vielleicht, weil sie losziehen wollte. Genau in solchen Punkten erkenne ich bei der Staatsanwaltschaft und den richterlichen Instanzen kein Vertraut-Sein im Umgang mit Kindern.
Handyortungsdaten
Gemäss Anklage widersprechen die Aussagen zur Häufigkeit der Waldbesuche den Handyortungsdaten. Dies wird als verdächtig erachtet. Wie belegt wurde, gab das Handy nicht jedes Mal den tatsächlichen Standort von Mirjam an. Dies war auch am Samstag, 29. Januar 2022, der Fall. Ein Nachbar ging mit Tochter und Sohn im Wald spazieren und begegnete Mirjam und Elena, als diese zum ‹Versteck› im Wald gingen. Zehn Minuten später sahen sie einander wieder, als Mutter und Tochter vom Hüttchen zurückkehrten. Mirjam und Elena hatten die Gelegenheit genutzt, vor dem Abendessen bei den Grosseltern von Elena noch kurz das Hüttchen aufzusuchen, da sich das Waldstück in unmittelbarer Nähe dieser befand. Von dort aus sandte Mirjam einer bekannten Person eine Nachricht von ihrem Handy aus, wie belegt werden kann. Sie hatte es also während ihres kurzen Waldbesuchs und während des Abendessens bei ihren Eltern, Elenas Grosseltern, bei sich. Allerdings zeigte ihr Handy während dieser ganzen Zeit ihr Zuhause als Standort an. Es kann also, was die Handy-
Ortung betrifft, nicht mit Sicherheit nachvollzogen werden, wann Mirjam zu Hause war und wann nicht. Solange sie sich in der unmittelbaren Umgebung ihrer Wohnung aufhielt, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob sie im Wald, bei den Eltern oder tatsächlich zu Hause war. Die Handyortung ist jedoch einer der Hauptpunkte, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützt. Wie die Fakten aber zeigen, sind diese Daten nicht zuverlässig.
Die Häufigkeit der Waldbesuche
Die Auswertung der Handydaten und der Zeugenbefragungen haben ergeben, dass Mirjam nur zwei- bis dreimal mit Elena beim Hüttchen war. Einmal am Montag, 24. Januar, um es zu bauen, und einmal am Samstag darauf für zehn Minuten. Auf Fotos ist aber ersichtlich, dass das Hüttchen bis zum 1. Februar mit Weihnachtskugeln geschmückt wurde. Mirjam wurde vom Regionalgericht verdächtigt, dies am Tag der Tat gemacht zu haben, um von sich als Täterin abzulenken. Es gibt aber noch einen Tag, der für einen Waldbesuch infrage kommt, und zwar Dienstag, 25. Januar: Mirjam kann sich heute, nach allem, was sie durchgemacht hat, nicht mehr daran erinnern, ob sie an diesem Tag beim Hüttchen waren. Wie Eltern aber wissen, finden Kinder am spannendsten, was neu ist. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass Elena am Tag nach dem Bau des Tipis darauf pochte, direkt nach der Schule mit der Mutter gemeinsam hinzugehen, um es zu schmücken. Das Handy gibt für diesen Tag zwar keine Standortortung im Wald an, wir wissen aber aus dem vorherigen Beispiel, dass es den Standort nicht immer zuverlässig anzeigte, solange sich Mirjam in der Nähe ihrer Wohnung aufhielt.
Die mysteriöse Kopfverletzung
Am Tag darauf – am Mittwoch, 26. Januar – war ein Waldbesuch schon nicht mehr möglich, weil Elena mit einer Platzwunde am Kopf und zwei widersprüchlichen Entstehungsgeschichten darüber bei ihrer Mutter auftauchte. Aufgrund dieser Verletzung blieb sie die nächsten zwei Tage zu Hause und ging weder zur Schule noch ins Waldversteck. Was es genau mit dieser Begebenheit auf sich hatte und ob diese mit Elenas Aussage an ihre Lehrerin zusammenhing, dass etwas Schlimmes passiert sei, das sie ihr nicht anvertrauen könne, wurde nicht weiter nachgegangen. Was aber, wenn diese Episode bereits ein erster Versuch des Täters war, Elena etwas anzutun? Er ihr drohte, sie umzubringen, falls sie jemandem davon erzählte? Hatte Elena Angst? Warum wird ein solch schwerwiegendes Ereignis wenige Tage vor dem Mord an einem Kind nicht genauer unter die Lupe genommen?
Das nicht so geheime Waldversteck
Die Staatsanwaltschaft betont in der Anklage, dass der Standort des Waldhüttchens nur Mutter und Tochter bekannt gewesen sei. Aufgrund dessen wird eine Dritttäterschaft kategorisch ausgeschlossen. Doch dem war nicht so: Das besagte Mädchen, das, gemeinsam mit Vater und Bruder, den beiden im Wald begegnete und eine Spielgefährtin von Elena war, bot an, den Ermittlern zu zeigen, wo Mirjam und Elena vom Weg abbogen, um das Hüttchen zu erreichen. Der Vater des Mädchens wäre damit einverstanden gewesen. Die Ermittler fanden damals aber, dass dies unnötig sei, und haben sich den Ort nicht zeigen lassen. Dies ist doch ein Hinweis, dass der Standort des Verstecks nicht ganz so geheim war, wie angenommen. Es ist gut möglich, dass Elena anderen Kindern davon erzählte, ohne dass die Mutter davon erfuhr. Der Verteidiger zeigte sogar auf, dass das eine oder andere Kind bei den Befragungen verlauten liess, dass der Standort des Verstecks bekannt war. Da Elena dieses Waldstück vertraut war und sie einige Monate vorher in der Nähe des Hüttchens beim Spielen mit einem anderen Kind gefunden wurde, kann man davon ausgehen, dass sie den Weg dahin so gut kannte, dass sie ihn auch allein fand. Gut möglich, dass sie am 1. Februar, als sie ihre Freundin nicht zu Hause vorfand, schnurstracks zum Versteck ging, um dort zu spielen. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass ihr jemand dabei folgte oder sie beim Spielen im Wald hörte, ihr auflauerte. Dies Szenario würde mit der Route des Hundes übereinstimmen, die besagt, dass Elena ohne Umschweife in den Wald ging.
Der Spürhund
Denn die Route des Spürhundes widerspricht der Beschreibung des damals zwölfjährigen Zeugen, der Mutter und Tochter vor dem Todeszeitpunkt auf dem Weg in den Wald begegnet sein soll. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass es nicht so entscheidend sei, welchen Weg Mirjam und Elena zum Wald genommen hätten. Tatsache ist aber, dass die Legitimität der Zeugenaussage durch die Route des Spürhundes gänzlich infrage gestellt wird.
Das Quartier ist belebt: Kann es also sein, dass der Junge eine andere Mutter und Tochter gesehen hat?
Die Haarfarbe
Der damals Zwölfjährige sagte als Zeuge aus, dass die Mutter seinen Hund am Tag der Tat gestreichelt habe. Dabei sei ihm nicht aufgefallen, dass die Angeklagte zu diesem Zeitpunkt grüne Haare hatte. Die Staatsanwaltschaft begründete dies damit, dass der Junge das nicht habe sehen können, da es dunkel gewesen sei. Als ihm später ein aktuelles Bild mit grünen Haaren gezeigt wird, hielt er dieses für ein älteres Bild der Mutter, da er sich nicht an die grünen Haare erinnerte, dabei war das Bild aktuell. Auch diesem Punkt wurde meines Erachtens kaum Bedeutung beigemessen. Ich bin überzeugt: An grüne Haare erinnert man sich, besonders wenn sich die Person bückt, um einen Hund zu streicheln. Aussage von Mirjams Mutter: ‹Mirjam würde niemals einen fremden Hund streicheln. Und bestimmt keine Bulldogge!› Dies untermauert, dass der Junge eine andere Mutter mit Kind gesehen hat?
Der Spielbus
Derselbe Zeuge meint, dass er Mutter und Tochter öfter im Quartier gesehen habe, vor allem, wenn die Mutter ihre Tochter beim Spielbus abgeholt habe. Der Spielbus stand jedoch im Quartier von Mirjams Eltern. Mirjam selbst wusste nicht einmal von dessen Existenz. Zudem war Elena selbstständig genug, um von ihrem Zuhause zu dem ihrer Grosseltern zu gehen, da es sich um eine kurze Strecke handelte, weil die beiden Quartiere ineinander übergehen. Sie hätte demnach beim Spielbus nicht von ihrer Mutter abgeholt werden müssen. Auch hier kann es sich um eine andere Mutter und Tochter gehandelt haben. Tatsache ist ausserdem, dass der junge Zeuge die Mutter erst identifizieren musste, nachdem ihm von einem Reporter das Bild der Mutter gezeigt worden war. Kann es so sein, dass er dieses im Unterbewusstsein gespeichert hatte? Hinzu kommt, dass Mirjam den heute 15-Jährigen bei seiner Vernehmung vor wenigen Wochen zum ersten Mal sah. Die forensische Untersuchung ergab zudem, dass keine Hundespuren an Mirjams Händen gefunden wurden.
Der zu schwere Stein
Was meines Erachtens in diesem Verdachtsfall gänzlich übersehen wird, ist, dass Mirjam den acht Kilogramm schweren Stein, mit dem sie ihre Tochter erschlagen haben soll, kaum einfach hätte hochheben können, um damit ihre Tochter zu erschlagen. Sie sagte, dass sie den Stein am Tag des Hüttenbaus nur mithilfe einer grossen Tasche an die auserkorene Stelle habe transportieren können. Sie hätte den Stein zudem unter solch grossem Kraftaufwand hochstemmen müssen, was ihrer Tochter aufgefallen wäre und diese sich der Mutter zugewendet hätte … Somit wäre eine Überraschungstat im Affekt direkt im Keim erstickt worden. Zudem sind nur an einer Längsseite des Steins DNA-Kontaktspuren von Mirjam gefunden worden, und zwar an einer Stelle, wo man ihn nicht richtig greifen kann, schon gar nicht, um ihn ohne weitere Hilfsmittel hochzuheben.
Die zweite Mordwaffe
Das Gericht schliesst nicht aus, dass noch eine andere Tatwaffe im Spiel gewesen sein könnte. So ergab der Obduktionsbericht, dass ein Teil der Kopfverletzungen des Kindes nicht unbedingt durch den Stein verursacht worden sein müsse. Zwar könne nicht ausgeschlossen werden, dass er während des Einsatzes seine Ausrichtung geändert habe. Trotzdem ist also möglich, dass ein weiterer Gegenstand eingesetzt worden ist. Allerdings ist nicht bekannt, worum es sich dabei handelt. Bei der grossflächig angelegten Suche im Wald und im angrenzenden Quartier wurde nichts gefunden. Auch die Durchsuchung von Mirjams Wohnung ergab nichts. So bleibt offen, ob der wahre Täter besagten Gegenstand, sofern es ihn gegeben hat, entweder von Anfang an dabeihatte, oder diesen nach der Tat zumindest vom Tatort mitgenommen und entsorgt hat.
Die Anklage ist der Meinung, dass die Annahme einer zweiten Mordwaffe zu wenig relevant sei, da am Stein die Teil-DNA der Mutter gefunden worden sei. Das Spurenprofil bestätigt meines Erachtens die Beschreibung (siehe oben), wie es die Mutter überhaupt schaffen konnte, den Stein zum Waldversteck zu bringen. Mirjam gab bei der ersten Befragung offen an, dass sie den Stein acht Tage zuvor unter grossem Kraftaufwand als Futternapf zum Baumhaus geschleppt habe. Sie hatte diese Angabe gemacht, weil die Polizei sie darum gebeten hatte, ihr alles zu sagen, was ihr in Zusammenhang mit dem Versteck in den Sinn komme. Mirjam fühlte sich als Zeugin befragt und wollte helfen, den Mord an ihrer Tochter aufzuklären. Anstatt diesen Hinweis als Hilfestellung bei den Ermittlungen zu verstehen, wurde er ihr als verdächtig angelastet. Ohnehin wurde jedes ihrer Worte auf die Goldwaage gelegt und zu ihren Ungunsten ausgelegt.
Voreingenommenheit von Anfang an
Zwei Tage nach dem Tod ihrer Tochter wurde Mirjam gebeten, für eine weitere Vernehmung auf den Wachposten zu kommen. Da wusste sie noch nicht, dass man nicht vorhatte, sie wieder nach Hause gehen zu lassen – dies ist nun über drei Jahre her.
In der Schweiz gilt die Unschuldsvermutung. Dies bedeutet, dass man als unschuldig gilt, bis die Schuld bewiesen ist. Es gibt aber keinen einzigen Beweis für Mirjams Schuld. Lediglich Indizien liegen vor: Anhaltspunkte, die mehrere Schlüsse zulassen und einen groben Abriss des Ablaufs liefern. Mehr nicht. Das Bild, das die Staatsanwaltschaft aufgrund der Indizien von der Angeklagten malt, zeugt meines Erachtens von Voreingenommenheit und steht im besten Fall auf wackligen Beinen. Ich frage mich ernsthaft, ob dieses Vorgehen in einem Rechtsstaat rechtens ist. Zumal der Verteidiger anhand von Zeugenaussagen und Handyauswertungen alle Anklagepunkte, die auf diesen Indizien gründeten, entkräftet hat?
Mirjams Verhalten entsprach von Anfang an dem einer Mutter, die ihr Kind leblos im dunklen Wald findet und aufgrund von Blutspuren sofort eine Gewalttat vermutet. Es entspricht dem einer Mutter, die einen Schock erlitt und in der Folge nicht mehr alle Details der vergangenen Woche abrufen konnte. Ihre Unfähigkeit, heute alle Details – notabene nach drei Jahren – wiederzugeben, wird als verdächtig angesehen. Gleichzeitig wird das Unvermögen des damals 12-jährigen Zeugen, sich jetzt noch an alles zu erinnern, als Beweis für seine Glaubwürdigkeit ausgelegt. Es wird hier also mit ungleich langen Ellen gemessen. Während Unstimmigkeiten bei Zeugenaussagen als unwesentlich abgetan werden, werden widersprüchliche Aussagen der Angeklagten als verdächtig angeprangert. Was sie auch sagt oder tut, ist entweder verdächtig oder falsch. Würde man sie dann auch als überfordert bezeichnen, hätte sie einen anderen Beruf? Lässt sich die unaufgeräumte Wohnung nicht dahin deuten, dass sie lieber mit dem Kind, wie es Mirjam stets getan hat, Zeit verbrachte, als mit dem Haushalt? Mirjam war eine Mutter, die mit ihrer Tochter viel unternahm und sie nicht einfach sich selbst überliess.
Ja, sie erwähnte den Stein von sich aus. Hätte sie es nicht getan, wäre dies natürlich ebenso verdächtig gewesen. Und dass bei der forensischen Untersuchung bei ihren Eltern und ihr zu Hause kein Blut gefunden wurde (man fand ein wenig an ihrer Kleidung, aber keine Spritzer. Dies deutet darauf hin, dass sie die Hände nach dem Erfühlen des Pulses in die Jackentasche stecke), kann sie auch nicht entlasten – weil das fehlende Blut, gemäss Anklage, ebenso verdächtig ist.
Wie es scheint, kann Mirjam jenen, die sie von Beginn an als Mörderin sahen, nicht das Gegenteil beweisen. Doch muss sie das? Ist es hierzulande nicht so, dass nicht die Unschuld, sondern die Schuld bewiesen werden muss?
Mich würde interessieren, wer ‹da draussen› mit solcher Ungerechtigkeit behandelt werden möchte, wenn sie oder er gerade das einzige Kind verloren hat. Leider scheinen auch die meisten Medien, so wie ich sie verfolge, diese Voreingenommenheit übernommen zu haben. Einen wirklich neutralen Bericht, der die Vielzahl an entlastenden Details einbezöge, ist mir noch nicht unter die Augen gekommen.
Mirjams Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, dass sie sich von Tag eins an auf die Mutter als Täterin versteift habe.
Ich fürchte, dass die Eltern im Raum Bern noch nicht aufatmen können. Denn nach der Verurteilung einer Unschuldigen gibt es keinen Grund dafür, sich wieder sicher zu fühlen, weil der wahre Täter weiterhin auf freiem Fuss ist.»
*Namen der Redaktion bekannt